Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Sorbisches National-Ensemble gGmbH


Kartenverkauf

1. Eintrittspreise
Für den Besuch von Vorstellungen des SNE ist durch die Besucher ein Nutzungsentgelt zu entrichten. Als Nutzungsentgelt gelten die öffentlich bekannt gemachten Eintrittspreise.

2. Ermäßigungen
Ermäßigungen erhalten die gemäß den beschlossenen und öffentlich bekannt gemachten Eintrittspreisübersichten benannten anspruchsberechtigten Personengruppen.
Eine Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn diese vom Besucher bereits beim Kauf bzw. der Reservierung der Karte mitgeteilt und nachgewiesen wird. 
Nach Abschluss des Buchungsvorgangs können keine Ermäßigungen mehr gewährt werden.
Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich.
Bei einzelnen Veranstaltungen (z.B. Sonderveranstaltungen, Gastspiele) ist eine besondere Preisgestaltung möglich. Außerdem bleibt es dem SNE vorbehalten, kurzfristige, vorstellungsbezogene Ermäßigungsaktionen durchzuführen.
Für besondere Personengruppen wie Beschäftigte des Ensembles, Mitglieder anderer Bühnen usw. gelten gesonderte Regelungen.

3. Vorverkauf/ Abendverkauf/ Zuschläge
Der Vorverkauf endet am Vortag der Vorstellung.
Bei Kartenkauf am Tag der Vorstellung wird ein Zuschlag erhoben (Abendkassenzuschlag). Weitere Zuschläge werden erhoben zu den Vorstellungen der Abendvogelhochzeit bei denen im Anschluss eine Tanzveranstaltung angeboten wird. 

4. Kartenkauf
Der Kauf von Eintrittskarten für Eigenveranstaltungen ist an der Ticketkasse des SNE möglich.
Nur bei einzelnen Vorstellungen werden Eintrittskarten an zusätzlichen Vorverkaufsstellen angeboten.


Vorbestellungen, Reservierungen, Haftungen des Käufers, Verfall von Ansprüchen
Zur Abwicklung von Vorbestellung, Reservierung oder des Kaufs von Eintrittskarten ist das Erheben, Verarbeiten und Speichern von personenbezogenen Daten erforderlich. Das SNE beachtet im Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes. Die Datenschutzerklärung des SNE finden Sie unter www.ansambl.de

1. Vorbestellungen
Vorbestellungen für Kartenkäufe sind direkt an der Ticketkasse des SNE, per Telefon, Fax oder das Online-Bestellformular möglich.
Vorbestellungen gelten als befristete Reservierung. Bestellte Karten gelten 7 Tage ab Bestellung als vorläufig reserviert. Liegen zwischen Bestelltag und Vorstellungstag weniger als 7 Kalendertage, erfolgt eine Reservierung bis maximal 2 Kalendertage vor dem Vorstellungstag. Nach dieser Frist kann das SNE anderweitig über die Karten verfügen. Ausdrücklich zur Abholung an der Abendkasse reservierte Karten liegen bis 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung bereit. Karten, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt wurden, gehen in den Verkauf zurück. Verbindlich zur Abholung an der Abendkasse bestellte Karten, die nicht abgeholt wurden, und auch nicht im Weiterverkauf abgesetzt werden konnten, werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

2. Kartenkauf über Telefon, Fax oder Internet
Über Telefon, Post, Fax oder Internet angemeldete Kartenkäufe gelten erst dann als verbindlich geschlossener Kaufvertrag, wenn der Käufer dem Verkäufer die Eingabe der für den Kauf, die Zusendung der Karten und der Rechnung die notwendigen Daten (Titel und Datum der Vorstellung, Platz- und Preiskategorie, Stückzahl, Name und Anschrift als Käufer) verbindlich bestätigt hat und der Verkäufer das Angebot angenommen hat (Einbuchung und Ausgabe der Karten).

3. Rückgabe gekaufter Karten, Umtausch, Ersatz und Erstattung Kartenpreis
Gekaufte, d.h. bezahlte Karten können grundsätzlich nur bis spätestens zum Kassenschluss einen Kalendertag vor dem Vorstellungstag an der Ticketkasse des SNE zurückgegeben werden. Die Rücknahme erfolgt nur gegen Erhalt eines Gutscheins über den Wert der Eintrittskarten (Wertgutschein). Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Rücknahmen am Tag der Veranstaltung sind nur im Falle eines sicheren Weiterverkaufs zulässig. Die Beurteilung liegt im Ermessen des SNE.
Besetzungsänderungen sowie sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
Bei Ausfall einer Vorstellung können die Eintrittskarten gegen Karten für eine andere Vorstellung (sofern verfügbar) oder gegen einen Wertgutschein umgetauscht werden. Sofern dies nicht zumutbar ist, können die Karten gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgegeben werden. Gleiches gilt, wenn ein anderes Werk an dem geplanten Vorstellungstermin gespielt wird (Spielplanänderung). Der vorzeitige Abbruch einer Vorstellung begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Vorstellung erfolgt. Besetzungsänderungen oder veränderte Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Kartenpreises. Bei Ausfall oder Abbruch einer Vorstellung infolge von Streik oder höherer Gewalt kann kein Ersatz oder eine Erstattung des Kartenpreises gewährt werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises ist innerhalb von vier Wochen (Ausschlussfrist) gegen Vorlage der Originalkarten geltend zu machen. Über den Kartenpreis hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei Kartenkäufen für Veranstaltungen Dritter (Gastspiele) erfolgt grundsätzlich keine Rücknahme von Karten.
Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird vom SNE grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Eine Ersatzkarte kann nur dann ausgestellt werden, wenn der Betreffende nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Eintrittskarte er gekauft hatte. Die Originalkarte hat Vorrang vor der Ersatzkarte.
Ein Ersatz ist ebenfalls ausgeschlossen für nicht besuchte Vorstellungen, nicht rechtzeitig umgetauschte oder verfallene Eintrittskarten, verspätetes Eintreffen sowie verloren gegangene Gutscheine.

4. Gutscheine
Vom SNE erworbene Gutscheine sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der drei Jahre ist der Anspruch aus dem Gutschein verjährt.

5. Versandt von Gutscheinen und/oder Eintrittskarten
Für das Versenden von Gutscheinen und/oder Eintrittskarten per Post wird zusätzlich ein Porto in Höhe von 3,00 € berechnet.
In der Spielzeitpause werden keine Gutscheine und/oder Eintrittskarten per Post oder E-Mail versandt.


Veranstaltungsbesuch, Recht auf Einlass, Zuspätkommen

1. Pünktlicher Vorstellungsbesuch
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte verpflichtet sich der Käufer zum pünktlichen Besuch der Vorstellung. Der pünktliche Besuch der Vorstellung versteht sich als rechtzeitige Einnahme des Platzes vor dem im Spielplan ausgewiesenen Vorstellungsbeginn. Der mit Kauf einer Eintrittskarte erworbene Anspruch auf den Besuch einer Vorstellung gilt bis zum Beginn der Vorstellung. Mit Vorstellungsbeginn nicht eingelöste Eintrittskarten verfallen ohne Ansprüche auf Ersatz.

2. Recht auf Einlass, Zuspätkommen
Recht auf Einlass besteht bis zu dem im Spielplan ausgewiesenen Vorstellungsbeginn. Ein Einlass für Zuspätkommende nach Vorstellungsbeginn bleibt dem SNE vorbehalten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Kommt der Besucher zu einer Vorstellung so spät, dass ihm ein Einlass ohne Beeinträchtigung der Vorstellung nicht mehr gewährt werden kann, so geht der Verlust des Besuches der Vorstellung zu seinen Lasten.


Service während des Veranstaltungsbesuches

1. Beaufsichtigung Garderobe
Für jeden Besucher besteht die Möglichkeit zur Aufbewahrung seiner Garderobe. Bei beaufsichtigter Garderobe durch das eingesetzte Personal des SNE, wird eine Gebühr erhoben.

2. Gastronomische Betreuung
Bei den meisten Vorstellungen wird eine Stunde vor Vorstellungsbeginn und während der stückbedingten Pause eine gastronomische Betreuung angeboten. Für die Stückpause ist beim Servicepersonal eine Vorbestellung von gastronomischen Waren und eine Reservierung von Tischen möglich.

3. Programmhefte
Zu den Vorstellungen werden dem Besucher stückbezogene Programmhefte oder entsprechende Informationsblätter (entgeltlich oder unentgeltlich) angeboten.

4. Simultanübersetzung
Bei den Vorstellungen der Abendvogelhochzeit wird Simultanübersetzung über Kopfhörer angeboten. Die Kopfhörer werden vor der Vorstellung an der Kasse ausgegeben. Sie sind nach Vorstellungsende wieder zurückzugeben.


Mitschnitte und Fotografieren 

Aus Gründen des Urheberrechts ist es nicht gestattet, während der Veranstaltung Ton-, Film- und Fotoaufnahmen für private Zwecke herzustellen. Bei Zuwiderhandlungen ist das SNE berechtigt, das Tonträger- oder Filmmaterial einzuziehen. Mitschnitte und Aufnahmen von Aufführungen, die für eine spätere Verwendung im künstlerischen oder im Bildungssektor vorgesehen sind, sind grundsätzlich vorher bei der Intendantin oder der Geschäftsführerin zu beantragen. Diese können unter gegebenen Voraussetzungen hierfür Sondergenehmigungen erteilen.